Praxisaufträge
Die Handlungskompetenzen werden im Lehrbetrieb anhand der Praxisaufträge erarbeitet und umgesetzt. Als Branche stellen wir Ihnen die Praxisaufträge als Vorlage zur Verfügung, welche Sie nach Bedarf konkretisieren können. Die Lernenden erarbeiten während der drei Lehrjahre mindestens 12 Praxisaufträge (11 Pflicht-Praxisaufträge plus 1 Option im dritten Lehrjahr). Dabei steht es Ihnen frei zu entscheiden, wann Sie die Pflicht-Praxisaufträge einplanen. Als Ergänzung stehen drei Extra-Praxisaufträge zur Verfügung. Diese dürfen nach Bedarf eingesetzt werden.
Kompetenzraster
Mindestens einmal im Semester nehmen die Lernenden eine Selbsteinschätzung und die Berufsbildner:innen eine Fremdeinschätzung der Handlungskompetenzen vor. Dies geschieht in der Erarbeitung der Praxisaufträge gemäss den vorgegebenen Leitfragen. Die Ergebnisse daraus fliessen ins Kompetenzraster und somit in die Semesterqualifikation ein.
Pflicht Praxisaufträge
Optionen für das 3. Lehrjahr
Die Optionen erweitern einzelne, im Qualifikationsprofil bestehende Handlungskompetenzbereiche. Sie werden im dritten Lehrjahr im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule ausgebildet und ermöglichen es, die Stärken und Interessen
der Lernenden individuell zu fördern. Bei der Wahl gilt es, auf die individuellen Talente der Lernenden sowie auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Lehrbetriebe Rücksicht zu nehmen. Die Wahl der Option erfolgt im zweiten Lehrjahr. Der entsprechende Praxisauftrag wird im fünften oder sechsten Semester zugewiesen und erarbeitet.
Extra-Praxisaufträge
Es stehen drei Extra-Praxisaufträge zur Verfügung, welche je nach Bedarf und Wunsch eingesetzt werden können.

