Pflicht und Wahlpflicht Praxisaufträge mit den dazugehörigen Kompetenzrastern
Praxisaufträge anstatt Leistungsziele
Leistungsziele abhacken gehört bald der Vergangenheit an. Ab 2023 werden Sie und Ihre neuen Lernenden mit Praxisaufträgen arbeiten. Als Branche stellen wir Ihnen diese zur Verfügung. Die Lernenden bearbeiten mindestens 2 Praxisaufträge pro Semester. Dabei steht es Ihnen frei zu entscheiden, wann Sie welche Praxisaufträge einplanen.
Kompetenzraster
Mindestens einmal im Semester nehmen die Lernenden eine Selbsteinschätzung und die Berufsbildner:innen eine Fremdeinschätzung vor. Dafür wählen Sie Fragen aus dem Kompetenzraster aus. Die Ergebnisse daraus fliessen in die Qualifikationsgespräche ein.