Praxisaufträge
Ab Lehrbeginn 2023 werden Sie und Ihre Lernenden mit Praxisaufträgen anstelle der Leistungsziele arbeiten. Als Branche stellen wir Ihnen die Praxisaufträge als Vorlage zur Verfügung, welche Sie nach Bedarf weiter konkretisieren können. Die Lernenden erarbeiten während der drei Lehrjahre mindestens 12 Praxisaufträge (11 Pflicht-Praxisaufträge plus 1 Option im dritten Lehrjahr). Dabei steht es Ihnen frei zu entscheiden, wann Sie die Pflicht-Praxisaufträge einplanen. Als Ergänzung stehen noch drei Wahlpflicht-Praxisaufträge zur Verfügung. Diese dürfen nach Bedarf eingesetzt werden.
Kompetenzraster
Mindestens einmal im Semester nehmen die Lernenden eine Selbsteinschätzung und die Berufsbildner:innen eine Fremdeinschätzung der Handlungskompetenzen vor. Dies geschieht in der Erarbeitung der Praxisaufträge gemäss den vorgegebenen Leitfragen. Die Ergebnisse daraus fliessen ins Kompetenzraster und somit in die Semesterqualifikation ein.
Pflicht Praxisaufträge
Wahlpflicht Praxisaufträge
Es stehen drei Wahlpflicht-Praxisaufträge zur Verfügung, welche je nach Bedarf und Wunsch eingesetzt werden können. Diese Wahlpflicht-Praxisaufträge müssen nicht zwingend erarbeitet werden.
Optionen für das 3. Lehrjahr
Die Optionen erweitern einzelne, im Qualifikationsprofil bestehende Handlungskompetenzbereiche. Sie werden im dritten Lehrjahr im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule ausgebildet und ermöglichen es, die Stärken und Interessen
der Lernenden individuell zu fördern. Bei der Wahl gilt es, auf die individuellen Talente der Lernenden sowie auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Lehrbetriebe Rücksicht zu nehmen. Die Wahl der Option erfolgt im zweiten Lehrjahr. Der entsprechende Praxisauftrag wird im fünften oder sechsten Semester zugewiesen und erarbeitet.

