Die neue kaufmännische Grundbildung tritt ab Lehrbeginn 2023 in Kraft.
- Die Bewertung im Lehrbetrieb erfolgt neu mit Praxisaufträgen und einem Kompetenzraster anstelle der ALS (Arbeits- und Lernsituation).
- Die Ausbildung ist neu in ein Profil und Berufsmaturität gegliedert. Die Profile B und E werden nicht weitergeführt.
Fokus auf Handlungskompetenzen
In der neuen kaufmännischen Grundbildung wird das Fachwissen in Handlungskompetenzen unterrichtet. Die fächerorientierte schulische Ausbildung wird angepasst.
An allen drei Lernorten (Lehrbetrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse) orientieren sich die Lernziele an den beruflichen Handlungskompetenzen gemäss Bildungsplan.
Das Qualifikationsprofil umfasst folgende 5 Handlungskompetenzbereiche:
- Handeln in agilen Arbeits- und Organisationsformen
- Interagieren in einem vernetzten Arbeitsumfeld
- Koordinieren von unternehmerischen Arbeitsprozessen
- Gestalten von Kunden- und Lieferantenbeziehungen
- Einsetzen von Technologien der digitalen Arbeitswellt
Anstelle von Leistungszielen werden neu Handlungskompetenzen in Praxisaufträge zusammengeführt, welche die Lernenden während den drei Ausbildungsjahren umsetzen. Mit dem Kompetenzraster werden die Praxisaufträge im Rahmen einer Selbst- und Fremdeinschätzung analysiert. Dies geschieht halbjährlich und dient als Basis für den Bildungsbericht, bzw. für die betriebliche Erfahrungsnote.
Neues Ausbildungsprofil und Fremdsprachenkonzept
Der Besuch der lehrbegleitenden Berufsmaturität (BM1) ist weiterhin sichergestellt. Auch die schulisch organisierte Grundbildung mit einem Langzeitpraktikum bleibt möglich (private Handelsschulen und HMS an Kantonsschulen).
Neu erwerben alle Lernenden in zwei Fremdsprachen Kompetenzen. Die erste Fremdsprache ist eine zweite Landessprache oder Englisch. Die zweite Fremdsprache ist – je nach erster Fremdsprache – eine zweite Landessprache, eine dritte Landessprache oder Englisch.
Weitere Informationen entnehmen Sie der offiziellen Seite von Bildung Kaufleute Schweiz (BIKAS).